Reform der Gebäudeförderung

Vereinfachte Antragstellung bei abgesenkten Fördersätzen

Die Bundesregierung hat kurzfristig Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgenommen.

Ziel ist es, die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden einfacher, verständlicher und verlässlicher zu gestalten. Gleichzeitig soll die Reform dafür sorgen, dass kontinuierlich und ohne wiederholte Stopps gefördert werden kann. Möglichst viele Bauherren können so vom Förderprogramm profitieren, Modernisierungsmaßnahmen durchführen und Energiekosten einsparen. Damit die verfügbaren staatlichen Mittel in größtem Umfang genutzt werden können, steigen die Fördermittel für Sanierungen im Vergleich zu den Vorjahren an, wobei die Fördersätze nur leicht reduziert werden.

Aus der Reform ergeben sich außerdem folgende Änderungen:

Klare Zuständigkeiten

Die Antragstellung wurde durch Ansprechpartner und Zuständigkeiten klarer und für Bauherren vereinfacht:

  • Das BAFA verantwortet die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen bei Sanierungen.
  • Die staatliche Förderbank KfW steuert die Kreditvergabe für Gesamtsanierungsmaßnahmen.
  • Die Kreditförderung für Einzelsanierungsmaßnehmen bei der KfW entfällt, wodurch die gesamte Fördersystematik übersichtlicher und nutzerfreundlicher wird. 

Optimierte Antragstellung

  • übersichtlichere und einfachere Gesamtabwicklung
  • Antrag auf Komplettsanierungen: Förderung über staatliche Förderbank KfW
  • Antrag auf Einzelmaßnahmen wie Fenster- oder Heizkesselaustausch: Förderung über "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" (BAFA)
  • Kreditförderung für Einzelmaßnahmen über die KfW entfällt mangels Nachfrage.
  • weiterhin berechtigte Antragssteller: Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen
  • mögliche Förderobjekte: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Sanierungs-Einzelmaßnahmen 

Förderbedingungen

  • verringerte Fördersätze um 5-10 %
  • Einzelmaßnahmen: max. förderfähige Kosten von 60.000 Euro (bis zu 20 % bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 % bei Wärmepumpen)

 

  • Beispiel Fensteraustausch (Einzelmaßnahme): Mit der Reform liegt der Fördersatz bei rund 20 %, sodass Bauherren bis zu 12.000 Euro erhalten können.
  • Komplettsanierungen: max. förderfähige Kosten von 150.000 Euro (bis zu 25 % für eine Sanierung auf die Effizienzhaus-Stufe 85 (EH 85) als neue Standard-Förderstufe und bis zu 45 % für eine Sanierung auf Effizienzhaus-Stufe 40 (EH 40))
  • iSFP entfällt bei Komplettsanierungen
  • iSFP greift nur noch bei Einzelmaßnahmen
  • Reform für Neubauförderung für 2023 geplant

Zusätzliches Expertenwissen

Ergänzend haben wir alle wichtigen Informationen rundum "Energetische Sanierungen" für Sie zusammengestellt, damit Sie sie unterstützend in Ihren Verkaufsgesprächen nutzen können. Sie finden die Inhalte im Servicebereich Ihrer Aldra-Experthek. Unter dem Menüpunkt "Verkaufsunterstützung" stehen Ihnen hilfreiche Inhalte und Tipps zur Verfügung.

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Energetische Sanierungen

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