Reform der Gebäudeförderung
Vereinfachte Antragstellung bei abgesenkten Fördersätzen
Die Bundesregierung hat kurzfristig Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgenommen.
Ziel ist es, die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden einfacher, verständlicher und verlässlicher zu gestalten. Gleichzeitig soll die Reform dafür sorgen, dass kontinuierlich und ohne wiederholte Stopps gefördert werden kann. Möglichst viele Bauherren können so vom Förderprogramm profitieren, Modernisierungsmaßnahmen durchführen und Energiekosten einsparen. Damit die verfügbaren staatlichen Mittel in größtem Umfang genutzt werden können, steigen die Fördermittel für Sanierungen im Vergleich zu den Vorjahren an, wobei die Fördersätze nur leicht reduziert werden.
Aus der Reform ergeben sich außerdem folgende Änderungen: