Neben der Einführung einer CO2-Bepreisung sorgen Förderprogramme dafür, dass jeder mit den neuen Gegebenheiten zurechtkommt und die CO2-Minimierung insgesamt praktisch realisierbar sowie wirtschaftlich, sozialverträglich und finanzierbar ist.
Dazu gehört unter anderem die Möglichkeit, energetische Gebäudesanierungen steuerlich abzuschreiben. Werden alte Fenster durch moderne Wärmeschutzfenster ersetzt, kann die Steuerschuld verteilt auf 3 Jahre um 20 % der Kosten gemindert werden. Im Sinne einer Anschubfinanzierung werden alle Förderprogramme bis max. 2030 terminiert. Als zusätzlicher Anreiz für die energetische Sanierung werden die Fördersätze der bestehenden KfW-Förderprogamme um 10 Prozent erhöht.
Alle Maßnahmen des Klimaschutzprogramms können Sie auf der Homepage der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzprogramm-2030-1673578
nachlesen.