
Fördermittel-Service für Aldra-Fachpartner
Beitrag veröffentlicht: 06.11.2023
Übernehmen Sie für Ihre Kunden die Antragstellung der Fördermittel für energetische Sanierung
Vereinfachtes Antragsverfahren - ohne Energieeffizienz-Experten
Um den Tausch veralteter Elemente gegen moderne, energieeffiziente Fenster attraktiver zu machen, gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" einen Zuschuss für die Umsetzung energetischer Einzelmaßnahmen, wie die Modernisierung von Fenstern.
Um die staatliche Förderung nutzen zu können, muss der Eigentümer, Pächter oder Mieter des Gebäudes zunächst einen Antrag stellen. Doch bereits dieser erste Schritt schreckt viele davon ab, den finanziellen Zuschuss zu nutzen. "Was genau muss gemacht werden?","Welche Angaben werden benötigt?" - zahreiche Unsicherheiten sorgen dafür, dass ein Antrag nicht gestellt und damit auch der Auftrag für den Fenstertausch erst einmal aufgeschoben wird.
Für Aldra-Fachpartner gibt es jetzt jedoch eine Lösung: den Fördermittel-Service vom Verband Fenster und Fassade (VFF)!
Mit dem Angebot können Sie Ihren Kunden die Umsetzung des gesamten Fördermittelprozesses anbieten. Damit ersparen Sie ihnen nicht nur Aufwand und Zeit, gleichzeitig erbringen Sie den Beweis für einen gelebten Kundenservice, wodurch Sie sich von Ihren Mitbewerbern besonders abheben können.
Was müssen Sie tun, um das vereinfachte Verfahren nutzen zu können?
- Registrieren Sie sich kostenfrei für den VFF-Fördermittel-Service unter https://www.vff-foerderservice.de/. Da Aldra ein jahreslanges Mitglied des VFF ist, können Aldra-Fachpartner den Fördermittel-Service nutzen, ohne selbst Mitglied sein zu müssen.
- Nachdem Sie das Formular für die Registrierung, welches Sie am Ende der Seite finden, ausgefüllt und abgesendet haben, erhalten Sie nach nur wenigen Tagen vom VFF eine Nutzungsvereinbarung für den Fördermittel-Service.
- Bitte füllen Sie diese unter der Angabe, dass Sie ein Aldra-Fachpartner sind, aus und senden Sie die Vereinbarung an den VFF zurück.
- Anschließend erhalten von der febis Service GmbH, die den Fördermittel-Service in Kooperation mit dem VFF anbietet, eine Kundennummer, die Sie für eine wirksame Antragstellung benötigen. Für diese Kundennummer und den enthaltenen, umfassenden Service erhebt die febis Service GmbH eine Kostenpauschale von 349,- € zzgl. MwSt / Jahr.
Nutzen Sie für die Begeisterung Ihrer Kunden die Vorteile des vereinfachten Verfahrens.
Wie erfolgt ein Antrag zum BEG-Förderzuschuss?
1. Formulare ausfüllen
Mit den erhaltenen Antragsformularen erfassen Sie fortan gemeinsam mit Ihren Kunden unkompliziert alle benötigten Angaben, die für die energetische Förderung von Einzelmaßnahmen benötigt werden.
Besonders hilfreich ist die Checkliste „In drei Schritten zum BEG-Förderzuschuss“, mit der Sie Schritt für Schritt vorgehen können, damit Sie wirksam für Ihre Kunden den Zuschuss beantragen können.
2. Unterlagen versenden
Die ausgefüllten Unterlagen
- Fördergeldservice Checkliste mit Auftrag, Vollmacht und Basisdatenblatt
- Fachhandwerker Beiblätter und
- eine Kopie Ihres Angebotes
brauchen Sie nur noch– per E-Mail oder Post – an die febis zu senden.
Die febis übernimmt für Sie und Ihre Kunden die komplette Förderabwicklung. Dafür werden 349,- € inkl. MwSt erhoben, die das Dienstleistungsunternehmen direkt mit Ihrem Kunden abrechnet. Sie erhalten eine Bestätigung der Antragstellung.
3. Auftragserteilung und Montage
Nach Erhalt der Bestätigung der Antragstellung kann der Auftrag für die Erneuerung der Fenster erteilt und ausgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass für eine Zuschussförderung der BEG als Einzelmaßnahme der Förderantrag grundsätzlich vor der Beauftragung erfolgen muss. Erst nach Antragstellung darf der Auftrag erteilt werden!
4. Nachweisführung
Nach der Montage der neuen Fenster können die beantragten Fördergelder abgerufen werden. Dazu reichen Sie noch folgende Unterlagen beim Fördergeldservice ein:
- Kopie aller vorliegenden Rechnungen
- Fachunternehmererklärung
- eine „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“ aus dem Zuwendungsbescheid.
5. Auszahlung
Nach Prüfung durch das BAFA erfolgt die Auszahlung der Fördergelder an Ihren Kunden.
Vorteile des VFF-Fördermittel-Service auf einen Blick
- Kundenorientiertes Serviceangebot für die Erhöhung Ihrer Aufträge.
- Ein externer Energieeffizienz-Experte wird nicht benötigt.
- Vereinfachtes Antragsverfahren.
- Komplette Abwicklung für den Zuschuss als Einzelmaßnahme im Bundesförderprogramm.
- Anhand der eingereichten Unterlagen Prüfung der Fördervoraussetzungen.
- Erstellung des erforderlichen BEG-Nachweises zur Mittelverwendung für die Auszahlung der Förderung.
- Effektiver Beitrag zur Minderung des Altfenster-Bestandes.
- Reduzierung des Energieverbrauchs durch neue, moderne Fenster.