Mit der Fähigkeit zur Freigabe

Flucht- und Paniktüren aus Kunststoff, Holz oder Aluminium

Notausgangs- und Paniktüren

Für Gebäude, in denen täglich viele Menschen zusammenkommen, ist ein Rettungskonzept vorgeschrieben. Dieses enthält unter anderem definierte Rettungswege, die nach draußen führen. Damit die Räume und das Gebäude im Gefahrenfall, wie einem Brand oder einer Panik, schnell und gefahrenlos verlassen werden können, sind auswärts öffnende Notausgangs- und Paniktüren, die entsprechend der Norm DIN EN 179 bzw. DIN EN 1125 geprüft sind, vorgeschrieben. Als Entscheidungsgrundlage, welche Norm zum Tragen kommt, dient die Raumnutzung.

Geprüft und zertifiziert

Ausschließlich zertifizierte Hersteller dürfen solche Türen anbieten, damit die geforderte Funktion gewährleistet ist. Aldra ist durch das ift-Rosenheim zertifiziert, solche Türen aus den Werkstoffen Kunststoff, Holz und Aluminium zu fertigen. Für den Einsatz in Flucht- und Rettungswegen kommen nur Türen infrage, die einen zugelassenen Beschlag nach den entsprechenden Normen aufweisen. Die für die erfolgreiche Zertifizierung notwendige Prüfung bezieht sich auf das Gesamtelement mit Beschlagstechnik.

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Notausgang

Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179

Bei einem Notausgangsverschluss unterliegen die Türen in Gebäuden oder Gebäudeteilen keinem öffentlichen Publikumsverkehr. Dieser muss ausgeschlossen werden können. Die Besucher kennen die Funktion der Türen. Die Öffnung der Tür von der Innenseite muss durch den Notausgangsverschluss innerhalb einer Sekunde durch Abwärtsschwenken des Drückers oder durch Drücken der Stoßplatte in Fluchtrichtung möglich sein.

Einsatzgebiete

Notausgangsverschlüsse kommen beispielsweise zum Einsatz in: 

  • Klassenräumen in Schulen
  • privaten Wohnanlagen
  • in nicht öffentlichen Bereichen von Verwaltungen und Unternehmen.

Paniktüren

Paniktürverschlüsse nach DIN EN 1125

Paniktürverschlüsse kommen bei Türen von öffentlichen Gebäuden oder Gebäudeteilen zum Einsatz, bei denen die Besucher die Funktion nicht kennen und diese im Not- bzw. Panikfall auch ohne Einweisung betätigen können müssen.

Ein Panikverschluss muss die Tür unmittelbar freigeben, sobald die Betätigungsstange an einer beliebigen Stelle in Fluchtrichtung gedrückt wird. Die erforderlichen Bedienkräfte müssen so bemessen sein, dass auch Kinder oder Menschen mit Behinderungen den Stangengriff in sekundenschnelle mit einem Handgriff durch Abwärtsschwenken des Drückers oder durch Drücken der Stoßplatte in Fluchtrichtung betätigen können.

Einsatzgebiete

Paniktürverschlüsse kommen zum Beispiel zum Einsatz in: 

  • Krankenhäusern
  • Einkaufszentren
  • Veranstaltungsgebäuden
  • Flughäfen und Bahnhöfen.

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