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Informationen zur Nutzung des VFF-Fördermittelservice

Beitrag veröffentlicht: 10.04.2025

BAFA ändert Auszahlungsprozess für iSFP-Zuschuss.

Angepasste Vorgehensweise rundum den iSFP

Im Rahmen der energetischen Sanierungen können Bauherren dank eines individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einer erweiterten Förderung profitieren. 

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist eine auf das entsprechende Projekt zugeschnittene Strategie, um das Gebäude Schritt für Schritt zu sanieren. Erstellt wird er durch einen Energieberater, der sämtliche Maßnahmen - in Absprache mit den Bauherren - so aufeinander abgestimmt, dass Umbau- und Modernisierungsaktivitäten ökonomisch und energetisch optimiert sind. Der Umfang des iSFP richtet sich dabei nach den Wünschen und Möglichkeiten der Hausbesitzer. Im iSFP können wenige Einzelmaßnahmen beschrieben werden, wobei der Plan auch bis zur kompletten Gebäudesanierung reichen kann. 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den individuellen Sanierungsfahrplan mit einem iSFP-Bonus von 5 %, wodurch sich die förderfähigen Kosten entsprechend erhöhen. Hierfür muss ein vom BAFA zugelassener Energieberater beauftragt werden, der geeignete Sanierungsmaßnahmen empfiehlt.

Änderung im Auszahlungsprozess des iSFP-Zuschuss

Bislang war es möglich, dass Bauherren den rückwirkenden Zuschuss zum iSFP per Abtretungserklärung direkt an den Energieberater haben auszahlen lassen können. Der Energieberater ging damit in Vorleistung bis die Behörde den Zuschuss auszahlte. Der Endkunde musste lediglich seinen verbleibenden Eigenanteil im Zuge der Leistungserbringung überweisen.

Seit Anfang April 2025 ist diese Vorgehensweise nicht mehr zulässig. Fortan erhalten Bauherren den Zuschuss direkt, was zur Konsequenz hat, dass sie den Gesamtbetrag zunächst in Vorleistung zahlen müssen. Sobald der iSFP bei der Behörde eingereicht wird, erfolgt eine rückwirkende Auszahlung des Zuschuss, die nach der neuen Regelung ausnahmslos auf ein Konto des Beratungsempfängers überwiesen wird. Vom Einreichen des Verwendungsnachweises bis zur Auszahlung vergehen meist 6-8 Wochen.

Im Rahmen des VFF-Fördermittelservice wichtig zu wissen: 

  • Die Kosten für die Erstellung eines iSFP erhöhen sich nicht.
  • Die mögliche Förderhöhe bleibt unverändert.
  • Der Leistungsumfang bleibt ebenfalls wie gehabt. Die komplette Förderabwicklung von der Beantragung bis zum Einreichen des Verwendungsnachweises werden weiterhin von der febis Service GmbH übernommen.

Kundenservice leicht gemacht

Sie möchten Ihren Kunden die Abwicklung des gesamten Fördermittelprozesses anbieten? Mit diesem Zusatzangebot ersparen Sie Ihren Kunden nicht nur Aufwand und Zeit. Sie erbringen gleichzeitig einen Beweis für echte Kundenorientierung. 

Hierfür sind nur wenige Schritte erforderlich:

  1. Registrieren Sie sich kostenfrei für den VFF-Fördermittel-Service unter https://www.vff-foerderservice.de/. Da Aldra ein jahreslanges Mitglied des VFF ist, können Aldra-Fachpartner den Fördermittel-Service nutzen, ohne selbst Mitglied sein zu müssen.
  2. Nachdem Sie das Formular für die Registrierung, welches Sie am Ende der Seite finden, ausgefüllt und abgesendet haben, erhalten Sie nach nur wenigen Tagen vom VFF eine Nutzungsvereinbarung für den Fördermittel-Service.
  3. Bitte füllen Sie diese unter der Angabe, dass Sie ein Aldra-Fachpartner sind, aus und senden Sie die Vereinbarung an den VFF zurück.
  4. Anschließend erhalten von der febis Service GmbH, die den Fördermittel-Service in Kooperation mit dem VFF anbietet, eine Kundennummer, die Sie für eine wirksame Antragstellung benötigen. Für diese Kundennummer und den enthaltenen, umfassenden Service erhebt die febis Service GmbH eine Kostenpauschale von 350,- € zzgl. MwSt / Jahr.

Echte Mehrwertleistung

Ausführliche Informationen über den Fördermittel-Service des VFF erhalten Sie per Klick auf den Link. 

 

Dort sind Abläufe, Kosten und die entsprechenden Antragsformulare für die Beantragung der Einzelmaßnahmen zu finden. 

Registrierung für VFF-Fördermittel-Service

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