Zuschüsse für Fenster - und Türenaustausch

Attraktive Fördermöglichkeiten

In Deutschland sind aktuell rund 235 Millionen Fenstereinheiten in Wohnungen und Häusern energetisch sanierungsbedürftig. Häufig sind in Bestandsgebäuden noch Fenster mit Einfachverglasungen, Verbundfenster oder unbeschichtete Isoliergläser verbaut, die zu erheblichen Energieverlusten führen. In einem Austausch dieser veralteten Fenster liegt ein hohes Einsparpotential. Der jährliche CO2-Ausstoß in Deutschland ließe sich um rund 12,3 Millionen Tonnen reduzieren.

Neue Elemente sorgen dank ihrer modernen Wärmeschutzgläser und dämmenden Profilrahmen dafür, dass deutlich weniger Heizenergie benötigt wird. Nicht nur wertvolle Ressourcen werden gespart, es gelangen auch weniger Treibhausgase in die Luft. Die Erneuerung von Fenstern und Türen eine wichtige und effektive Maßnahme bei energetischen Sanierungen.

Durch den Austausch veralteter Elemente profitieren Sie von wirtschaftlichen und energetischen Vorteilen.

Ihre Mehrwerte

  • aktiver Beitrag zum Klimaschutz
  • Senkung von Energiebedarf und CO2-Ausstoß
  • Einsparung von Energiekosten
  • Steigerung von Wohnkomfort- und Qualität
  • Wertsteigerung des Gebäudes
  • bessere Verkauf- und Vermietbarkeit des Gebäudes

Neue Fenster und Türen von Aldra erfüllen sämtliche Anforderungen an nachhaltiges, energieeffizientes und wirtschaft­liches Bauen. Erfahren Sie mehr zu unseren Produkten, die einen Beitrag rundum "Wärmeschutz und Energiesparen" leisten.
 

Energieeffizienz für Ihr Zuhause

Entkräften hartnäckiger Sanierungsirrtümer


Trotz aller Mehrwerte, die eine energetische Sanierung bringt, halten sich hierzu auch hartnäckige Vorurteile wie beispielsweise:

  • Eine energetische Sanierung lohnt sich nicht. Kosten und Nutzen sind nicht verhältnismäßig.
  • Sanierungsmaßnahmen begünstigen Schimmelbildung.
  • Nur eine komplette Fassadendämmung rechnet sich.
  • Lüftungsanlagen sind laut und unhygienisch.

Aufgrund solcher Meldungen stehen Bauherren einer Sanierung häufig kritisch gegenüber und scheuen eine Investition sowie bauliche Maßnahmen. Um mit Bedenken und Vorurteilen zur energetischen Gebäudesanierung aufzuräumen, hat die Deutsche Energie-Agentur (dena) eine Broschüre „Energetische Sanierung: Fakten statt Mythen.“ erstellt. Hierin widerlegt sie die häufigsten Sanierungsirrtümer mithilfe fundierter Tatsachen. Die Inhalte richten sich an Hausbesitzer, Mieter und Fachleute, die Vorurteile gegenüber Effizienzmaßnahmen im Beratungsgespräch mit Fakten entkräften möchten.

Aus der Broschüre geht hervor, dass die Bedenken der Bauherren unbegründet sind. Zahlreiche Praxisbeispiele der dena zeigen, dass Sanierungen wirtschaftlich sind und es zahlreiche Lösungen - entsprechend des jeweiligen Gebäudes -  gibt, die sich rechnen. Bei fachgerechter Planung und Umsetzung wirken sich die Maßnahmen positiv auf die eigene Wohnqualität aus und sorgen für ein zukunftorientiertes Zuhause. Die dena macht außerdem deutlich, dass eine Vielzahl der Sanierer die umgesetzten Maßnahmen weiterempfehlen und dass sich der individuelle Energieverbrauch um bis zu 80 % reduzieren lässt. Gleichzeitig steigt der Wert der Immobilie.

Nutzen auch Sie die Broschüre „Energetische Sanierung: Fakten statt Mythen.“, um Ihre etwaige Skepsis abzulegen. Sie finden das Dokument sowie weiterführende Informationen zum Nachlesen auf der Homepage der dena. Klicken Sie dazu einfach auf den nachfolgenden Link:
 

zur Homepage der dena

Förderprogramme für energetische Sanierungen

Die Bundesregierung unterstützt energetische Maßnahmen durch Förderprogramme. Sie sollen Anreize schaffen, kurzfristig in die Modernisierung von Immobilien zu investieren, Gebäude insgesamt effizienter zu gestalten und Energie einzusparen. Dank der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" stehen verschiedene Fördermaßnahmen zur Verfügung - wahlweise als Zuschuss über das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) oder als Kredit über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Alternativ ermöglicht ein Steuerbonus die steuerliche Absetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Förderprogramme.

Steuerliche Absetzung


Die steuerliche Absetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen ist für Wohnungen oder Häuser möglich, die älter als 10 Jahre sind und durch den Eigentümer selbst bewohnt werden. Neben Lohnkosten dürfen auch anfallende Materialkosten steuerlich geltend gemacht werden. Insgesamt können 20 % der Gesamtkosten von maximal 200.000 EUR  innerhalb von 3 Jahren als Teil der Einkommenssteuer von der eigenen Steuerschuld abgezogen werden.

Rechenbeispiel:

Aufwand für den Fenstertausch

= 25.000 EUR

Rückerstattung / Steuerersparnis: 20 % der Renovierungskosten

= 5.000 EUR

Aufteilung der Steuerersparnis auf drei Jahre:

im 1. Jahr 7 %

= 1.750 EUR

im 2. Jahr 7 %

= 1.750 EUR

im 3. Jahr 6 %

= 1.500 EUR
 

Besonders interessant ist, dass die Abwicklung einfach und unbürokratisch erfolgt, da die Sanierungsmaßnahme nicht vor Beginn angemeldet werden muss. Für die Durchführung der Arbeiten ist ein Fachbetrieb zu beauftragen, der nach Abschluss der Maßnahme lediglich eine Erklärung abgeben muss, dass die energetischen Mindestanforderungen und Wärmedämmwerte eingehalten wurden. Beim Finanzamt muss nur die entsprechende Bescheinigung der Fachfirma sowie eine ordentliche, auf den Steuerpflichtigen ausgestellte Rechnung eingereicht werden.

KfW-Förderung


Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" ermöglicht über die KfW attraktive Förderkredite für die umfassende Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen über die KfW entfällt mangels Nachfrage.

Bei Komplettsanierungen betragen die maximal förderfähigen Kosten 150.000 Euro (bis zu 25 % für eine Sanierung auf die Effizienzhaus-Stufe 85 (EH 85) als neue Standard-Förderstufe und bis zu 45 % für eine Sanierung auf Effizienzhaus-Stufe 40 (EH 40)). Die Effizienz­haus-Stufen dienen der Orientierung und geben an, wie energiesparend ein Gebäude ist. Je kleiner die Kenn­zahl einer Effizienz­haus-Stufe ist, desto weniger Energie verbraucht Ihre Immobilie und umso höher ist die mögliche Förderung, die sich mehrfach lohnt: Sie sparen Heiz­kosten, schonen die Umwelt und erhöhen den Wert Ihres Hauses.

Wichtig ist, dass Anträge vor dem Umsetzungsbeginn eingereicht und die Sanierungsmaßnahmen von einem Energieeffizienz-Experten begleitet und dokumentiert werden. Er beurteilt die Sanierungsmaßnahmen und stellt benötigte Dokumente aus. Nach Abschluss des Projekts muss der Energieberater die Durchführung der Arbeiten bestätigen, damit der Tilgungszuschuss gezahlt wird.

BAFA-Förderung

Als Alternative bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ebenfalls eine Fördermöglichkeit für den Austausch veralteter Fenster. Über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)” wird eine Investition in Einzelmaßnahmen wie ein Fenster- oder Heizkesselaustausch in Bestandsgebäuden gefördert.

Bei Einzelmaßnahmen betragen die maximal förderfähigen Kosten von 60.000 Euro (bis zu 20 % bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 % bei Wärmepumpen).

► Beispiel Fensteraustausch (Einzelmaßnahme):
Der aktuelle Fördersatz beträgt rund 20 %, sodass Bauherren beim Fensteraustausch ca. 12.000 Euro erhalten.

Die  Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des  Grundstücks oder des Gebäudes. Zu beachten ist, dass die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten für die Antragsstellung erforderlich ist. Er erstellt eine für die Antragstellung notwenige technische Projektbeschreibung (TPB). Außerdem können nur Maßnahmen gefördert werden, mit denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen wurde. Der Antrag der Fördergelder wird auf der Homepage des BAFA gestellt und erfolgt ausschließlich online per elektronischem Antragsformular.

VFF-Fördermittel-Assistent

Als Ergänzung zu den Programmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" und um schnell das passende Förderangebot, das zu Ihren Anforderungen passt, hat der Verband Fenster + Fassade (VFF) einen kostenfreien Fördermittel-Assistenten eingerichtet.

Um den gesamten Abwicklungsprozess zu vereinfachen, wird in nur wenigen Schritten aufzeigt, welche Fördermöglichkeiten für das eigene Bauvorhaben in Frage kommen. Sie erhalten tagesaktuelle und detaillierte Informationen und haben die passenden Förderangebote direkt zur Hand, sodass Sie gleich loslegen können. chnell und einfach zur Hand.

Testen Sie den Fördermittel-Assistenten gleich aus:
 

VFF-Fördermittel-Assistent

Unser Tipp: iSFP-Bonus für zusätzliche Förderung

Profitieren Sie im Zuge Ihrer Modernisierung zusätzlich von einem möglichen "iSFP-Bonus" in Höhe von 5 %. Mithilfe eines individuellen Sanierungsfahrplans wird festgelegt, welche Einzelmaßnahmen in welchem Zeitraum durchgeführt werden. Die Erstellung des Plans erfolgt durch einen Energieberater, der die Arbeiten mit Ihnen abstimmt und gewährleistet, dass Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen ökonomisch und energetisch optimiert sind.

 

Der Umfang des iSFP richtet sich nach Ihren persönlichen Anforderungen und ist immer auf Einzelmaßnahmen bezogen. Bei einer kompletten Gebäudesanierung wird der Bonus nicht gewährt. Hilfreich ist, dass Sanierungsmaßnahmen im Voraus geplant und aufeinander abge­stimmt werden können.

In 6 Schritten zum iSFP

1. Führen eines Beratungsgesprächs mit einem Energie­effizienz-Experten
2. Erfassung des energetischen Ist-Zustands der Immobilie
3. Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
4. Abstimmung Erstellung des iSFP
5. Führen eines Abschlussgesprächs
6. Beginn der Umsetzung

 

Über nachfolgenden Button erhalten Sie weitere Informationen und finden direkt einen Energieeffizienz-Experten in Ihrer Nähe:
 

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