Mit der Fähigkeit zur Freigabe

Flucht- und Paniktüren aus Aluminium

Für große Gebäude, in denen täglich viele Menschen zusammenkommen, ist ein Rettungskonzept zwingend erforderlich. Darin enthalten sind unter anderem definierte Rettungswege, die nach draußen führen. Damit die Räume und das Gebäude im Gefahrenfall, wie einem Brand oder einer Panik, schnell und gefahrenlos verlassen werden können, sind auswärtsöffnende Notausgangs- und Paniktüren, die entsprechend der Norm DIN EN 179 bzw. DIN EN 1125 geprüft sind, vorgeschrieben. Als Entscheidungsgrundlage, welche Norm zum Tragen kommt, dient die Raumnutzung.

Ausschließlich zertifizierte Hersteller dürfen solche Türen anbieten, damit die geforderte Funktion gewährleistet ist. Aldra ist durch das ift-Rosenheim zertifiziert, solche Türen aus den Werkstoffen Kunststoff, Holz und Aluminium zu fertigen. Für den Einsatz in Flucht- und Rettungswegen kommen nur Türen infrage, die einen zugelassenen Beschlag nach den entsprechenden Normen aufweisen. Die für die erfolgreiche Zertifizierung notwendige Prüfung bezieht sich auf das Gesamtelement mit Beschlagstechnik.

Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179

Bei einem Notausgangsverschluss unterliegen die Türen in Gebäuden oder Gebäudeteilen keinem öffentlichen Publikumsverkehr. Die Besucher kennen die Funktion der Türen. Außerdem muss öffentlicher Publikumsverkehr ausgeschlossen werden können.

Ein Notausgangsverschluss muss die Öffnung der Tür von der Innenseite innerhalb einer Sekunde durch Abwärtsschwenken des Drückers oder durch Drücken der Stoßplatte in Fluchtrichtung ermöglichen.

Notausgangsverschlüsse kommen z.B. zum Einsatz in:

  • Klassenräumen in Schulen,
  • privaten Wohnanlagen,
  • in nichtöffentlichen Bereichen von Verwaltungen und Unternehmen.

Paniktürverschlüsse nach DIN EN 1125

Paniktürverschlüsse kommen bei Türen von öffentlichen Gebäuden oder Gebäudeteilen zum Einsatz, bei denen die Besucher die Funktion nicht kennen und diese im Not- bzw. Panikfall auch ohne Einweisung betätigen können müssen.

Ein Panikverschluss muss die Tür unmittelbar freigeben, sobald die Betätigungsstange an einer beliebigen Stelle in Fluchtrichtung gedrückt wird. Die erforderlichen Bedienkräfte müssen so bemessen sein, dass auch Kinder oder Menschen mit Behinderungen den Stangengriff in sekundenschnelle mit einem Handgriff durch Abwärtsschwenken des Drückers oder durch Drücken der Stoßplatte in Fluchtrichtung betätigen können.

Paniktürverschlüsse kommen zum Beispiel zum Einsatz in:

  • Krankenhäusern,
  • Einkaufszentren,
  • Veranstaltungsgebäuden,
  • Flughäfen und Bahnhöfen.
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